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VG Neustadt, 29.09.2005 - 3 L 1522/05 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2005 - 3 L 1522/05
Diesem Zweck der Mitteilung entspricht das rechtliche Gebot, dass die Fahrerlaubnisbehörde ihrer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis lediglich solche Umstände zugrunde legen darf, die dem Betroffenen zuvor in der Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens mitgeteilt worden waren (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - 2fs 2002.47). - VG München, 04.03.2005 - M 6a S 05.287
Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2005 - 3 L 1522/05
Richtete sich die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit einer Tat nach dem Eintritt der Tilgungsreife und der Unverwertbarkeit nach Maßgabe von § 29 StVG (vgl. VG München, Beschluss vom 4. März 2005 - M 6a S 05.287 -), so könnte vorliegend die Straftat aus dem Jahre 1985 ebenfalls nicht berücksichtigt werden.